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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld
Auswirkungen auf den Spielbetrieb
Der WDFV-Beirat hat Änderungen und Ergänzungen der Verbandssatzung, der Spielordnung und der Rechts- und Verfahrensordnung beschlossen.
04.03.2021
Ausirkungen haben diese Beschlüsse für die Fußballer bereits ab sofort. Im Einzelnen sind folgende "Neuerungen" (Auszug) zu beachten:
§ 11 der Spielordnung - Umfang der Spielerlaubnis
Für die Spielzeit 2020/2021 ist zu berücksichtigen, dass im gesamten § 11 statt auf den 1. Mai jeweils auf den 1. Juni 2021 abzustellen ist; anstelle des 30.04. gilt der 31.05.2021.
§ 37 der Spielordnung - Teilnahme an Pflichtspielen
Für die Spielzeit 2020/2021 ist statt auf den 01.05. auf den 01.06.2021 abzustellen.
§ 52 der Spielordnung - Ausscheiden von Mannschaften
Für die Spielzeit 2020/2021 ist statt auf den 01.05. auf den 01.06.2021 abzustellen; anstelle des 30.04. gilt der 31.05.2021.
§ 9 der Rechts- und Verfahrensordnung - Strafen gegen Spieler in einzelnen Fällen
Trainingsspiele zweier Mannschaften desselben Vereins zählen bei der Verbüßung der Sperre nicht mit.
Die aktuellen Fassungen der Spielordnung bzw. der Rechts- und Verfahrensordnung finden Sie im Download-Center unserer Homepage.